
Kündigung abwehren – Ihr Anwalt für Mietrecht in Tübingen
Sie haben eine Kündigung Ihrer Wohnung erhalten?
Ich prüfe für Sie, ob die Kündigung rechtmäßig ist, ob Widerspruchsrechte bestehen und wie Sie eine Räumung vermeiden können.
Als Anwalt für Mietrecht in Tübingen und Reutlingen unterstütze ich Mieter dabei, ihre Wohnung zu behalten – rechtlich fundiert, schnell und durchsetzungsstark.
✅ Kostenfreie Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden
✅ Prüfung von Fristen, Form und Kündigungsgründen
✅ Vertretung gegenüber Vermieter & Gericht
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Nicht jede Kündigung ist wirksam. Häufig sind Formfehler, falsche Fristen oder unzureichende Begründungen der Grund, weshalb eine Kündigung scheitert.
Ich prüfe für Sie:
- Form und Zugang der Kündigung (§ 568 BGB)
- Kündigungsfristen und deren Berechnung (§ 573c BGB)
- Begründungspflicht des Vermieters (§ 573 Abs. 3 BGB)
- Härteeinwand & Widerspruchsrechte (§ 574 BGB)
- Missbrauchsfälle: Eigenbedarf nur vorgeschoben oder unzureichend begründet
Oft bestehen gute Chancen, die Kündigung abzuwehren oder den Auszug deutlich zu verzögern.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
- Schnelle Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung
- Erstellung von Widerspruch und Erwiderungsschreiben innerhalb weniger Tage
- Verhandlung über Fortsetzung, Aufhebungsvertrag oder Vergleich
- Räumungsschutzantrag (§ 721 ZPO) im Falle einer Klage
- Taktische Verteidigung in laufenden Räumungsverfahren
- Lokale Erfahrung mit den Amtsgerichten in Tübingen und Reutlingen
Kontaktieren Sie mich unverbindlich
Typische Kündigungsgründe und Verteidigungsstrategien
Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
→ Prüfung der Bedarfsperson, Nutzungsabsicht und Alternativen; Widerspruch bei Unverhältnismäßigkeit.
Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug (§ 543 Abs. 2 BGB)
→ Sofortmaßnahmen: Teilzahlung, Schonfristzahlung, Heilung der Kündigung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
→ Strenge Voraussetzungen; wirtschaftliche Notwendigkeit muss nachgewiesen sein.
Kündigung wegen Eigenbedarf für Angehörige
→ Prüfung, ob der Angehörige zur begünstigten Personengruppe gehört und tatsächlicher Nutzungswille besteht.
So läuft die Prüfung ab
- Unterlagen einreichen: Kündigungsschreiben, Mietvertrag, Schriftverkehr.
- Schnellprüfung: Ich bewerte Form, Frist, Begründung und mögliche Gegenrechte.
- Ergebnis & Empfehlung: Sie erhalten eine klare Einschätzung, ob Sie die Kündigung abwehren können.
- Vertretung: Ich übernehme die gesamte Kommunikation – bis hin zur gerichtlichen Verteidigung gegen Räumungsklage.
FAQ – Häufige Fragen zur Kündigung
Was tun nach Erhalt einer Kündigung?
Bleiben Sie ruhig – nichts vorschnell unterschreiben oder ausziehen. Zuerst rechtliche Prüfung der Kündigung vornehmen lassen.
Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Der Widerspruch nach § 574b BGB muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erfolgen.
Was passiert bei Eigenbedarf?
Der Vermieter muss konkret und nachvollziehbar begründen, wer die Wohnung nutzen will und warum. Viele Eigenbedarfskündigungen sind formell angreifbar.
Kann ich Räumungsschutz beantragen?
Ja. Bei drohender Wohnungslosigkeit kann das Gericht auf Antrag Räumungsschutz nach § 721 ZPO gewähren.
Wie kann ich Zeit gewinnen?
Durch Widerspruch, Vergleichsverhandlungen oder Räumungsschutzantrag kann das Mietverhältnis monatelang verlängert werden.
Ihr Anwalt für Mietrecht in Tübingen & Reutlingen
Ich vertrete Mieter in Tübingen, Reutlingen und Umgebung, die sich gegen Kündigung oder Räumung wehren möchten.
Mein Ziel: Ihre Wohnung zu sichern und rechtliche Fehler der Gegenseite gezielt aufzudecken.

Weitere Informationen für Mieter
Für ausführliche Informationen zu allen wichtigen Themen wie Mietvertrag, Mängeln, Nebenkosten oder Kündigungsfragen finden Sie eine übersichtliche Zusammenstellung auf unserer Übersichtsseite für Mieter. Dort sind die wesentlichen Inhalte gebündelt, sodass Sie einen klaren und vollständigen Überblick über Ihre mietrechtliche Situation erhalten.
