
Mietminderung & Wohnungsmängel – Ihr Anwalt für Mietrecht in Tübingen
Sie müssen Mängel in der Wohnung – etwa Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschäden, anhaltenden Lärm oder Baulärm – nicht hinnehmen.
Ich prüfe Ihre Ansprüche auf Mietminderung (§§ 536, 536a BGB), setze Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter durch und sorge für eine zügige Mängelbeseitigung.
✅ Kostenfreie Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden
✅ Klare Empfehlung: Minderungsquote, Fristen, Beweise
✅ Durchsetzung: Mängelanzeige, Fristsetzung, Zurückbehaltungsrecht, Klage
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Ein Minderungsrecht besteht, wenn die Tauglichkeit der Mietsache nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist (§ 536 Abs. 1 BGB).
Typische Mängel:
- Schimmel/Feuchtigkeit (gesundheitsgefährdend, Geruch, Flecken)
- Heizungsausfall/Warmwasserstörung (insb. in der Heizperiode)
- Lärmbeeinträchtigungen (Bauarbeiten, Nachbarn, Gewerbe)
- Wasserschäden, undichte Fenster/Türen, Elektrik-/Sicherheitsmängel
- Ausfall wesentlicher Einrichtungen (Aufzug, Küche, Bad)
Wichtig: Eine feste Tabelle für Quoten gibt es nicht – entscheidend sind Art, Intensität und Dauer des Mangels sowie die konkrete Nutzungseinschränkung.
Ihr Vorteil mit anwaltlicher Unterstützung
- Sofort-Check von Mietvertrag, Protokollen, Fotos/Videos, Messwerten
- Rechtssichere Mängelanzeige mit Fristsetzung und Nachweiskonzept
- Berechnung der Minderungsquote & Handlungsempfehlung
- Kommunikation mit dem Vermieter – entschlossen, aber lösungsorientiert
- Durchsetzung von Schadens-, Aufwendungs- und Zurückbehaltungsansprüchen (§ 536a BGB)
- Lokale Expertise für Fälle in Tübingen, Reutlingen & Umgebung
So gehen wir vor – Schritt für Schritt
- Beweise sichern: Fotos/Video, Messungen (Temperatur, Feuchte), Lärmprotokoll, Zeugen.
- Mängelanzeige: Schriftlich, konkret, mit Fristsetzung und Zugangsnachweis.
- Minderungsquote festlegen: Einzelfallbewertung; ggf. zusätzlich Zurückbehaltungsrecht.
- Durchsetzung: Verhandlungen, einstweilige Verfügung oder Klage – je nach Dringlichkeit.
Typische Fallkonstellationen
- Heizungsausfall im Winter: schnelle Minderungsquote, Eilmaßnahmen, Ersatzheizung.
- Schimmel trotz Lüftung: Beweisführung gegen „Nutzerfehler“-Einwand, Gutachterstrategie.
- Baulärm über Monate: zeitbezogene Quoten, Termin- und Immissionsmanagement.
- Undichte Fenster: Kälte, Zugluft, Energieverlust, höhere Nebenkosten.
FAQ – Häufige Fragen zur Mietminderung
Wie hoch darf ich die Miete mindern?
Die Quote hängt vom Einzelfall ab (Art, Dauer, Intensität). Orientierung bieten Gerichtsentscheidungen, aber keine festen Tabellen. Ich nenne Ihnen eine realistische Spanne.
Muss ich den Mangel zuerst anzeigen?
Ja. Ohne Mängelanzeige riskieren Sie, Ihre Rechte zu verlieren. Erforderlich sind konkrete Beschreibung, Fristsetzung und Zugangsnachweis.
Darf ich zusätzlich Geld einbehalten?
Ja, oft sinnvoll: Neben der Minderung kann ein angemessenes Zurückbehaltungsrecht an der Bruttomiete bestehen – bis zur Beseitigung (§ 320 BGB analog).
Wer trägt Gutachterkosten?
Bei berechtigtem Mangel sind Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter möglich (§ 536a BGB).
Kann mir wegen der Minderung gekündigt werden?
Bei berechtigter Minderung nicht. Risiken bestehen nur bei überzogener Minderung oder fehlender Anzeige. Ich sichere Ihre Schritte rechtlich ab.
Ihr Anwalt für Mietrecht in Tübingen & Reutlingen
Ich vertrete Mieter in Tübingen, Reutlingen und Umgebung bei Mietminderung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz.
Sie erhalten eine klare Handlungslinie – von der Beweissicherung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Weitere Informationen für Mieter
Für ausführliche Informationen zu allen wichtigen Themen wie Mietvertrag, Mängeln, Nebenkosten oder Kündigungsfragen finden Sie eine übersichtliche Zusammenstellung auf unserer Übersichtsseite für Mieter. Dort sind die wesentlichen Inhalte gebündelt, sodass Sie einen klaren und vollständigen Überblick über Ihre mietrechtliche Situation erhalten.
