
Betriebskosten & Nebenkosten prüfen – Ihr Anwalt für Mietrecht in Tübingen
Sie haben eine Betriebskosten- oder Nebenkostenabrechnung erhalten, die Ihnen zu hoch vorkommt?
Ich prüfe Ihre Abrechnung auf formelle und materielle Fehler, setze Rückzahlungsansprüche durch und verhindere unberechtigte Nachzahlungen.
Als Anwalt für Mietrecht in Tübingen und Reutlingen unterstütze ich Mieter bei der rechtlichen Überprüfung von Heizkosten, Hausmeisterdiensten, Verwaltungskosten und weiteren Positionen – schnell, verständlich und rechtssicher.
✅ Kostenfreie Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden
✅ Prüfung auf formelle und inhaltliche Fehler
✅ Rückforderung überzahlter Beträge und Fristenkontrolle
Wann ist eine Nebenkostenabrechnung fehlerhaft?
Mehr als jede zweite Abrechnung enthält Fehler – häufig zu Lasten des Mieters.
Ich überprüfe, ob Ihr Vermieter die gesetzlichen Anforderungen nach § 556 BGB eingehalten hat.
Ich prüfe insbesondere:
- Formelle Anforderungen: Abrechnungszeitraum, Verständlichkeit, Berechnungsweg
- Materielle Fehler: unzulässige Kosten, falsche Umlageschlüssel, Rechenfehler
- Nicht umlagefähige Kosten: Verwaltung, Instandhaltung, Bankgebühren
- Fristverstöße: verspätete Abrechnung oder Nachforderung
- Belegeinsicht & Transparenzpflicht: Anspruch auf Prüfung der Originalbelege
Oft können Sie mehrere Hundert Euro zurückfordern – oder müssen gar nichts nachzahlen.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
- Rechtssichere Prüfung der gesamten Abrechnung inklusive Belegeinsicht
- Fristenkontrolle: keine Versäumung der 12-Monatsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB)
- Widerspruchsschreiben & Rückforderung vorbereiten und einreichen
- Kommunikation mit dem Vermieter übernehmen
- Vergleichsverhandlung oder gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche
- Lokale Expertise: Kenntnis der Mietpraxis in Tübingen und Reutlingen
Typische Fehler in Nebenkostenabrechnungen
- Hausmeisterkosten doppelt berechnet (Instandhaltung + Reinigung)
- Wasserkosten pauschal auf alle Mieter verteilt, ohne Verbrauchserfassung
- Verwaltungskosten unzulässig umgelegt
- Heizkosten nicht nach Heizkostenverordnung abgerechnet
- Abrechnung nicht innerhalb der Jahresfrist erstellt
- Fehlende oder falsche Umlageschlüssel (Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch)
In vielen Fällen kann die Nachzahlung rechtmäßig verweigert oder korrigiert werden.
So läuft die Prüfung ab
- Abrechnung & Mietvertrag hochladen: Ich prüfe Abrechnungszeitraum, Umlageschlüssel und Positionen.
- Formelle & materielle Analyse: Erkennung von Abrechnungsfehlern und unzulässigen Kosten.
- Ergebnisbericht: Klare Handlungsempfehlung, ob Widerspruch oder Rückforderung sinnvoll ist.
- Vertretung: Auf Wunsch direkte Kommunikation mit dem Vermieter.
FAQ – Häufige Fragen zu Betriebskosten & Nebenkosten
Welche Fristen gelten für die Abrechnung?
Der Vermieter muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach kann er keine Nachforderung mehr verlangen.
Wie lange kann ich Widerspruch einlegen?
Mieter müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben. Ich helfe Ihnen, diese Frist einzuhalten.
Was darf nicht umgelegt werden?
Nicht umlagefähig sind z. B. Verwaltungskosten, Instandhaltung, Bankgebühren, Mietausfallversicherungen.
Muss ich die Nachzahlung trotzdem leisten?
Nur, wenn die Abrechnung formell und materiell korrekt ist. Ich prüfe, ob Sie die Zahlung zurückhalten dürfen.
Was kann ich tun, wenn ich Belege nicht einsehen darf?
Sie haben ein gesetzliches Recht auf Belegeinsicht. Ich setze dieses Recht durch – notfalls gerichtlich.
Ihr Anwalt für Mietrecht in Tübingen & Reutlingen
Ich vertrete Mieter in Tübingen, Reutlingen und Umgebung, die ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen möchten.
Ziel meiner Arbeit ist es, fehlerhafte Kostenpositionen aufzudecken, Rückforderungen durchzusetzen und Sie vor überhöhten Nachzahlungen zu schützen.

Weitere Informationen für Mieter
Für ausführliche Informationen zu allen wichtigen Themen wie Mietvertrag, Mängeln, Nebenkosten oder Kündigungsfragen finden Sie eine übersichtliche Zusammenstellung auf unserer Übersichtsseite für Mieter. Dort sind die wesentlichen Inhalte gebündelt, sodass Sie einen klaren und vollständigen Überblick über Ihre mietrechtliche Situation erhalten.
