
Eigenbedarfskündigung durchsetzen- Ihr Anwalt für Mietrecht in Tübingen
Ich setze Ihre Eigenbedarfskündigung rechtssicher, effizient und gerichtsfest um. Ich prüfe Voraussetzungen, formuliere wirksam und vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht – strukturiert, zügig, mit klarer Kostenkontrolle.
Was ich für Sie übernehme
✔ Rechtssichere Begründung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
✔ Fristen & Form strikt eingehalten (§ 573c BGB)
✔ Härteeinwand/Widerspruch vorausschauend adressiert (§§ 574–574c BGB)
✔ Beweis- und Räumungsstrategie von Beginn an vorbereitet (§ 546 BGB)
Mein lokales Einsatzgebiet
Ich berate und vertrete Vermieter in Tübingen, Reutlingen und der Umgebung– persönlich vor Ort oder digital.
Auf Wunsch binde ich für Sie Anfahrt, Parkhinweise und einen Termin-Schnellzugang ein.
So gehe ich vor
- Sichtung & Risiko-Check (48 h): Bedarfsperson, Begründungstiefe, Alternativwohnungen, Sperrfristen (z. B. § 577a BGB) – ich bewerte Chancen und Risiken.
- Wirksames Kündigungsschreiben: Ich formuliere individuell, berechne Fristen, sichere Zustellung/Nachweis.
- Kommunikation mit dem Mieter: Ich prüfe Härtefallvorbringen, dokumentiere die Interessenabwägung und unterbreite tragfähige Lösungen (z. B. Übergangsfristen/Umzugshilfe).
- Durchsetzung: Ich begleite die Räumung, bereite die Klage auf § 546 BGB vor und führe das Verfahren.
- Nachbereitung: Ich minimiere Folge- und Entschädigungsrisiken und sichere Ihren Nutzungsbeginn.
Checkliste: Darf ich kündigen?
- Besteht Eigenbedarf für mich, nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige?
- Habe ich den konkreten Nutzungswunsch (wer, warum, ab wann, wie lange) nachvollziehbar dokumentiert?
- Gibt es keine geeignete Alternativwohnung im Objekt?
- Sind Fristen korrekt berechnet und ist die Begründung vollständig (§ 573 Abs. 3 BGB)?
- Sperrfristen (z. B. nach Umwandlung) beachtet?
- Härtefälle antizipiert und die Interessenabwägung sauber dokumentiert?
Häufige Fehler – so vermeide ich sie für Sie
- Formelhafte Begründungen: Ich liefere individualisierte Tatsachen, Bedarfskette und Plausibilität.
- Frist-/Zustellfehler: Ich berechne exakt und sichere Nachweise.
- Härtefälle ignoriert: Ich dokumentiere die Abwägung, stütze sie beweisbar und stärke die Bestandskraft.
- Uneinheitliche Kommunikation: Ich übernehme den gesamten Schriftverkehr – konsistent und protokollfest.
FAQ
Ab wann darf ich kündigen?
Sobald Ihr konkreter Eigenbedarf besteht; ich berechne die ordentlichen Fristen (§ 573c BGB) und erfülle die Begründungspflicht (§ 573 Abs. 3 BGB).
Wer zählt als Bedarfsperson?
Sie selbst, nahe Angehörige (z. B. Kinder, Eltern) oder Haushaltsangehörige mit plausibler Nutzungsabsicht – ich prüfe die Anerkennung im Einzelfall.
Was, wenn der Mieter Härte geltend macht?
Dann erfolgt eine Interessenabwägung (§ 574 BGB). Ich prüfe Belege, entwickle Lösungen und erhöhe die gerichtliche Bestandsfestigkeit Ihrer Kündigung.
Muss ich eine Alternativwohnung anbieten?
Ist im selben Haus eine geeignete freie Wohnung vorhanden, ja – andernfalls droht Unwirksamkeit. Ich dokumentiere die Prüfung.
Was passiert nach Fristablauf?
Ohne Auszug setze ich die Räumung durch – nötigenfalls mit Räumungsklage aus § 546 BGB, mit klarer Beweis- und Zustellstrategie.
Nächste Schritte

Weitere Informationen für Vermieter
Eine kompakte Darstellung aller wesentlichen Fragen rund um Vertragsgestaltung, Mieterwechsel, Nebenkostenabrechnung und Durchsetzung von Ansprüchen finden Sie auf unserer Übersichtsseite für Vermieter. Die Inhalte sind dort strukturiert zusammengefasst und bieten Ihnen einen schnellen Zugang zu allen relevanten Themen.
